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Wie funktioniert die Kommunalwahl?

Alle fünf Jahre finden die Kommunalwahlen, also die Wahlen für den Stadtrat, Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte in Leipzig statt. Jede EU-Bürger*in, die seit drei Monaten in Leipzig lebt und mindestens 18 Jahre alt ist, darf mit abstimmen. Gewählt wird am 9. Juni zeitgleich mit der Wahl des Europaparlaments.

Dabei sind drei Entscheidungen zu treffen, die wir dir im weiteren Text vorstellen möchten:

  1. Möchte ich von meinem Wahlrecht Gebrauch machen?
  2. Will ich in einer Wahlkabine oder per Brief wählen?
  3. Welcher Person gebe ich meine Stimme?

Vor der Wahl erhältst du die Wahl-Benachrichtigung, die dich berechtigt an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Die Benachrichtigung ist ein Brief oder eine Postkarte und wird mit der Post zugeschickt. Die Wahl-Benachrichtigung kommt 3 Wochen vor dem Wahltag.

Am Wahltag den 09. Juni sind die Wahllokale zwischen 08 und 18 Uhr geöffnet. Du musst hierfür deinen Personalausweis oder Reisepass sowie die Wahl-Benachrichtigung mitbringen. Dann erhältst du deinen Stimmzettel.

Auf dem Stimmzettel kannst du bis zu drei Kreuze setzen. Dieses machst du entweder bei der Briefwahl zuhause oder in der Wahlkabine, in der niemand sieht, wen du wählst. Wenn du damit fertig bist, steckst du den Wahlschein in einen Wahlumschlag, verschließt diesen und wirfst ihn in die Wahlurne ein. Diese bleibt bis zum Ende der Wahl verschlossen, also bis zum 09. Juni um 18 Uhr. Dann zählen Wahlhelfer*innen die Stimmen in den Wahllokalen und aus den Briefen aus und melden sie den Wahlleiter*innen. Meist steht am nächsten Tag ein vorläufiges Endergebnis fest.

Die Entscheidung, ob du an der Kommunalwahl teilnehmen möchtest, liegt ganz bei dir. Das Wahlrecht ist ein grundlegendes demokratisches Recht, das dir die Möglichkeit gibt, über die Zukunft deiner Stadt mitzubestimmen. Informiere dich über die Kandidierenden und Parteien und entscheide dann, ob du wählen möchtest. Aber zu der Frage, warum man wählen gehen sollte, haben wir einen extra Artikel geschrieben. Dein Wahlrecht ermöglicht es dir, an wichtigen Prozessen mitzuentscheiden und Leipzig mit zu gestaltet. Vor allem bei den Kommunalwahlen kann deine Entscheidung viel bewirken, da die politischen Entscheidungen, die im Stadtrat getroffen werden, besonders nah an unserer Lebenswelt liegen.

Ein paar Wochen vor der Kommunalwahl erhältst du per Post deine Wahl-Benachrichtigung. Mit dieser kannst du entweder eine Briefwahl beantragen oder am Wahltag, am 09. Juni, ins Wahllokal gehen. Bei dieser Entscheidung bist du vollkommen frei, du solltest dich für das entscheiden, was angenehmer auf dich wirkt und überlegen, ob du am Wahltag Zeit für einen Gang zum Wahllokal hast. Bei der Briefwahl bekommst du die Wahlunterlagen per Post zugeschickt. Du kannst sie bis spätestens 18Uhr am Freitag vor der Wahl beantragen und musst die Unterlagen bis zum offiziellen Ende der Wahl am Sonntag ausgefüllt zurücksenden. Genauso wie im Wahllokal erhältst du einen Wahlschein, auf dem du eine Stimme vergeben kannst. Wenn du deine Stimmen abgegeben hast, wirfst du den eingepackten Brief in den Briefkasten. Eine Briefmarke ist nicht nötig. Bei Übersendung per Post solltest du den Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um sicherzustellen das er rechtzeitig ankommt. In jedem Fall trägt man selbst das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.

Mit der Kommunalwahl hast du die Möglichkeit, sogar drei Stimmen zu vergeben. Die kannst du entweder einer Person, drei unterschiedlichen Personen oder einer Partei geben. Deine Stimmen entscheiden über die gewählten Abgeordneten deines Wahlkreises.

Nach der Wahl setzt sich der Leipziger Stadtrat neu zusammen. Er besteht aus insgesamt 70 Abgeordneten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Welche Abgeordneten tatsächlich den Stadtrat bilden wird in drei Schritten entschieden:

Erstens die Entscheidung, wie viele Abgeordnete eine Partei erhält. Es werden je nach Stimmenanzahl in der gesamten Stadt die 70 Sitze unter den gewählten Parteien und Wählervereinigung aufgeteilt. Daraus ergibt sich die Größe der Parteien im Stadtrat.

Zweitens die Aufteilung der Wahlkreise in den Fraktionen. Je nachdem wie viele Sitze eine Fraktion hat, werden diese mit den einzelnen Kandidierenden aus den Wahlkreisen besetzt. In Leipzig gibt es 10 Wahlkreise. Oft haben die Fraktionen aber nicht genügend Sitze, also weniger als 10. In diesem Fall erhalten nur die Wahlkreise einen Sitz in der Fraktion, die insgesamt am meisten Stimmen erhalten haben. Alle anderen gehen leer aus.

Drittens, welche Politiker*innen zu den Fraktionen gehören. Es sind diejenigen Politiker*innen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten. Es ist also nicht entscheidend welchen Platz auf einer Wahlliste eine Person hat, sondern wer am meisten Stimmen erhält. So kann eine Person auf Platz 8 die meisten Stimmen erhalten und überholt Platz 1 oder 2.