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Einfache Sprache

Die folgenden Texte und Illustrationen stammen von:

  • "Bundestagswahl 2025 - Das Heft in einfacher Sprache", Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) 
  • "Broschüre Europa-Wahlen 2024", Wochenschauverlag 
  • "Wie wir wählen: Landtags-Wahl 2024", Sächsischer Landtag
  • Leben mit Handicaps e.V. 
  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Darum sollst du wählen

Wählen zu dürfen ist ein Grund-Recht in Deutschland. 

Wir leben in einer Demokratie. 

Deshalb darfst du wählen. 

Du darfst selbst entscheiden: 

Ich möchte wählen gehen. 

Du darfst auch entscheiden: 

Ich möchte nicht wählen gehen. 

Wählen gehen ist wichtig.

Das sind einige Gründe dafür

Zum Beispiel kannst du:

  • mitentscheiden
  • politische Entscheidungen mitgestalten
  • dich für deine Themen stark machen
  • dich für deine Interessen stark machen
  • Verantwortung übernehmen
  • die Demokratie stärken

Wählen ist auch wichtig, damit andere nicht für dich entscheiden.

Du gestaltest Politik und deine Zukunft mit

Wählen ist wichtig für die Arbeit von Politiker*innen.

Du entscheidest, welche Politiker*innen gewählt werden.

Diese Politiker*innen heißen Abgeordnete.

Die Abgeordneten entscheiden zum Beispiel über Regeln für unser Zusammen-Leben.

Diese Regeln betreffen uns jeden Tag. 

Du kannst mitentscheiden.

Zum Beispiel:

  • Welche Gesetze Abgeordnete beschließen sollen.
  • Wofür Geld aus Steuern ausgegeben werden soll

 

Viele Fragen betreffen vor allem junge Menschen.

Zum Beispiel wie Familien gut leben können.

Und wie wir alle gut zusammen-leben können.

Du kannst also dein Leben und deine Zukunft mitgestalten.

Deshalb ist wählen wichtig.

In Deutschland gibt es viele verschiedene Wahlen.

Für jede Wahl gelten eigene Regeln.

Nicht bei jeder Wahl dürfen alle Menschen wählen.

Bei manchen Wahlen darf man schon ab 16 Jahren wählen, bei anderen erst ab 18.

Hier erfährst du, wer bei welcher Wahl wählen darf.

Für Deutsche, die im Ausland leben, gibt es besondere Regeln.

Kommunal-Wahl

Du darfst wählen, wenn du:

• am Wahl-Tag mindestens 18 Jahre alt bist,

• einen deutschen Personal-Ausweis hast oder einen deutschen Pass, und

• am Wahl-Tag seit mindestens 3 Monaten in Leipzig lebst.

Landtags-Wahl

Du darfst wählen, wenn du:

• am Wahl-Tag mindestens 18 Jahre alt bist,

• einen deutschen Personal-Ausweis hast oder einen deutschen Pass, und

• am Wahl-Tag seit mindestens 3 Monaten in Sachsen lebst.

In manchen anderen Bundesländern darf man schon ab 16 Jahren wählen.

In Sachsen ist das erst ab 18 Jahren erlaubt.

Bundestags-Wahl

Du darfst wählen, wenn du:

• am Wahl-Tag mindestens 18 Jahre alt bist,

• einen deutschen Personal-Ausweis hast oder einen deutschen Pass, und

• am Wahl-Tag seit mindestens 3 Monaten in Deutschland lebst.

Für Deutsche, die immer im Ausland leben, gibt es besondere Regeln.

Europa-Wahl

Du darfst wählen, wenn du:

• am Wahl-Tag mindestens 16 Jahre alt bist,

• EU-Bürger oder EU-Bürgerin bist. Das heißt: Du hast einen Ausweis aus einem EU-Land, zum Beispiel einen deutschen Personal-Ausweis

• am Wahl-Tag seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem EU-Land lebst.

Seit 2019 dürfen auch alle behinderten Menschen wählen.

Vor dem Jahr 2019 durften zum Beispiel die Menschen nicht wählen, die in allen Angelegenheiten eine Betreuung hatten.

2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden:

Bestimmte Gruppen vom Wahlrecht auszuschließen, ist gegen das Grundgesetz.

Im Grundgesetz steht, dass Wahlen in Deutschland allgemein sind.

Das bedeutet: Alle Deutschen dürfen wählen, egal, wie viel Geld sie verdienen, welche Religion sie haben oder ob sie behindert sind.

Im Grundgesetz steht auch:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Seit 2019 dürfen also alle behinderten Menschen wählen.

Du weißt vielleicht noch nicht, welche Partei oder Person du wählen willst.

Das geht anderen Wählern und Wählerinnen auch so.

Du bestimmst selbst, wie du entscheidest.

Deswegen kannst du nichts falsch machen.

Du weißt selbst am besten, was gut für dich ist.

Das sind Gründe, sich für eine Partei oder Person zu entscheiden:

Du findest die Ziele der Partei oder Person am besten.

  • Die Partei oder die Person setzt sich für ein Thema ein,
    das dir besonders wichtig ist.
  • Oder du wählst eine Partei, weil du die Kandidaten und
    Kandidatinnen gut findest..
  • Es gibt viele Gründe, sich für oder gegen eine Partei zu entscheiden.
    Menschen können unterschiedliche Themen wichtig sein.

Vor der Wahl bekommst du eine Wahlbenachrichtigung.

Du beskommst die Wahlbenachrichtigung mit der Post geschickt.

Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.

Du kannst damit wählen gehen.

Hast du 3 Wochen vor dem Wahltag, noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen?

Melde dich dann bei deiner Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis.

Auf der Wahlbenachrichtigung stehen Informationen zu der Wahl:

  1. Wann du wählen kannst
  2. Wo du wählen kannst

Du kannst in einem Wahllokal wählen.

Das kann zum Beispiel eine Schule, ein Kindergarten oder ein anderer Raum sein. 

Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Wählen im Wahllokal

1.

Am Tag der Wahl gehst du in dein Wahllokal.

Nehme deinen Personalausweis oder Reisepass mit.

Denke möglichst auch an deine Wahlbenachrichtigung.

Du darfst auch wählen, wenn du deine Wahlbenachrichtigung verloren hast.

Dann brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass.

2.

Im Wahllokal sitzen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer überprüfen, ob du im Wählerverzeichnis stehst.

Die Wahlhelfer können dich deshalb bitten, zum Beispiel deine Wahlbenachrichtigung, deinen Personalausweis oder Reisepass zu zeigen. 

Sie geben dir den Stimmzettel. 

3. 

Du gehst mit deinem Stimmzettel in eine Wahlkabine.

Hier machst du deine beiden Kreuze.

Wahlen sind geheim.

Nur du weißt, wen du gewählt hast.
Niemand darf zuschauen, wen du wählst.

Niemand darf überprüfen, wen du gewählt hast.

Du musst niemandem verraten, wen du gewählt hast!

4. 

Du hast deine Kreuze gemacht.

Dann faltest du den Stimmzettel.

Falte ihn so, dass keiner sehen kann, was du gewählt hast.

Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sagen oder zeigen dir, dass du den Stimmzettel in die Wahlurne werfen darfst.

Die Wahlurne ist eine Kiste, in die alle Stimmzettel kommen.

Vielleicht bist du am Wahltag im Urlaub.

Oder du hast einen Termin.

Dafür gibt es die Briefwahl.

 

Dann kannst du vor dem Wahltag wählen.

Du kannst per Post oder im Wahlamt wählen.

Du musst die Briefwahl zuerst beantragen.

Du kannst auch jemanden fragen, der dir helfen kann.

 

Fülle die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus.

Schicke die Wahlbenachrichtigung zurück an die Wahlbehörde.

Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Du kannst die Briefwahl auch im Internet beantragen

 

Die Wahlbehörde schickt dir die Unterlagen zur Wahl zu.

Dazu gehört:

  • eine Anleitung, wie Sie per Briefwahl wählen können,
  • ein Stimmzettel, auf dem Sie wählen können,
  • ein weißer Briefumschlag ohne Adresse,
  • ein roter Briefumschlag mit der Adresse der Wahlbehörde,
  • ein Wahlschein.
     

Auf dem Stimmzettel machst du deine Kreuze.

_____________________________________________________________________

1.

Stecke den angekreuzten Stimmzettel in den leeren weißen Briefumschlag.

So kann niemand sehen, was du gewählt hast.

2.

Unterschreibe den Wahlschein.

Deine Unterschrift bedeutet, dass du selbst gewählt hast.

Oder es bedeutet, dass jemand den Stimmzettel für dich so ausgefüllt hat, wie du es wolltest.

Es ist deine Stimme! Ihre Meinung zählt!

3.

Der unterschriebene Wahlschein und der weiße Umschlag mit dem Stimmzettel kommen in den roten Umschlag.

4.

Stecke den Umschlag in einen Postkasten.

Du brauchst keine Briefmarke. Eine Briefwahl kostet nichts.

Schicke deinen Wahlbrief spätestens 3 Tage vor der Wahl ab.

Der Brief muss bis 18 Uhr am Wahlsonntag angekommen sein.

Dann werden die Stimmen gezählt.

 

Auszählung der Stimmen

Die Wahllokale schließen um 18.00 Uhr.

Danach kannst du nicht mehr wählen.

Die Wahlzettel werden aus den Wahlurnen geholt.

Dann werden die Stimmen ausgezählt.

Im Fernsehen werden am Abend Hochrechnungen gezeigt.

Eine Hochrechnung zeigt ein geschätztes Ergebnis.

Das Ergebnis verändert sich immer wieder.

Im Laufe des Abends werden immer mehr Stimmen ausgezählt.

Die Hochrechnung wird immer genauer.

Einen Tag nach der Wahl erfährst du das endgültige Ergebnis.

Du kannst dich im Internet, im Fernsehen oder in der Zeitung informieren.

In Städten und Gemeinden können Bürger*innen entscheiden.

Aber es können nicht alle Menschen gefragt werden.

Deshalb werden die Menschen in der Politik vertreten.

Diese Vertretung gibt es in Leipzig:

  • den Stadtrat
  • den Ortschafts-Rat
  • den Stadtbezirks-Beirat.

Der Stadtrat ist am wichtigsten.

Die Bürger*innen wählen den Stadtrat alle 5 Jahre.

Der Stadtrat hat eine Haupt-Aufgabe.

Er soll die Interessen der Bürger*innen vertreten.

Der Stadtrat trifft Entscheidungen.

Diese Entscheidungen sind für alle Bürger*innen von Leipzig gut.

Der Stadtrat besteht aus:

  • Abgeordnete verschiedener Parteien
  • dem Ober-Bürgermeister

Wer in Leipzig entscheidet

Viele Menschen arbeiten in der Stadt.

Viele Menschen treffen Entscheidungen.

Zum Beispiel:

  • der Stadtrat
  • die Ortschafts-Räte
  • die Stadtbezirks-Beiräte
  • der Ober-Bürgermeister
  • 8 weitere Bürgermeister

Der Ober-Bürgermeister ist der Vorsitzende vom Stadtrat.

Der Ober-Bürgermeister leitet die Geschäfte der Stadt Leipzig.

Die 8 Bürgermeister helfen ihm dabei.

Auch die Verwaltung der Stadt Leipzig hilft dem Ober-Bürgermeister.

 

Der Stadtrat ist die wichtigste Vertretung der Bürger*innen.

Der Stadtrat darf mitbestimmen.

Der Stadtrat darf eigene Entscheidungen treffen.

Der Stadtrat darf auch über die Einnahmen und Ausgaben von Leipzig bestimmen.

Die Einnahmen und Ausgaben heißen auch

Haushalt der Stadt Leipzig

Der Haushalt ist besonders wichtig.

Die wichtigste Aufgabe vom Stadtrat sind die Einnahmen und Ausgaben von Leipzig.

Mit den Einnahmen kann der Stadtrat zum Beispiel entscheiden:

  • Wie viele Angestellte es in der Verwaltung von Leipzig gibt.
  • Wie viel Geld es für Schulen gibt.
  • Wie viel Geld es für die Jugend-Arbeit gibt.

Das sind die Ausgaben.

Über die Einnahmen und Ausgaben entscheidet der Stadtrat alle 2 Jahre.

Das heißt: Doppel-Haushalt.

So setzt sich der Stadtrat zusammen

In der Kommunal-Wahl werden die Mitglieder vom Stadtrat gewählt.

Kommunal-Wahlen heißen auch Stadtrats-Wahlen.

Den Stadtrat wählen die Bürger*innen.

Im Stadtrat von Leipzig gibt es 70 Abgeordnete.

Die Abgeordneten sind in verschiedenen Parteien.

In Leipzig dürfen auch Wähler-Vereinigungen gewählt werden.

Wähler-Vereinigungen sind Gruppen von Menschen.

Diese Menschen gehören keiner Partei an.

Die Menschen vertreten die Interessen der Stadt.

Auch diese Menschen heißen Abgeordnete.

Die Abgeordneten schließen sich zu Fraktionen zusammen.

In Fraktionen arbeiten Abgeordnete von verschiedenen Parteien zusammen.

Und die Abgeordneten aus den Wähler-Vereinigungen.

Die Fraktionen haben das gleiche Ziel in der Politik.

In den Fraktionen reden die Abgeordneten über die Ziele.

Und wie diese Ziele erreicht werden können.

Die Sitze im Stadtrat

Es gibt 70 Sitze im Stadtrat von Leipzig.

Die Fraktionen haben unterschiedlich viele Sitze.

Die Zahl der Sitze in den Fraktionen ist abhängig von:

Wie viele Bürger*innen eine Partei gewählt haben.

Oder eine Person aus einer Wähler-Vereinigung.

Danach werden die Sitze verteilt.

Die Sitz-Verteilung im Stadtrat erfolgt in 3 Schritten:

1. Schritt

Nach der Wahl wird entschieden:

Wie viele Abgeordnete von einer Partei kommen in den Stadtrat.

Nach der Zahl der Stimmen werden die 70 Sitze aufgeteilt.

Daraus ergeben sich die Größen der Parteien im Stadtrat.

2. Schritt

Die Aufteilung der Wahl-Kreise in den Fraktionen.

In Leipzig gibt es 10 Wahl-Kreise.

Es kommt darauf an, wie viele Sitze eine Fraktion hat.

Die Sitze werden mit Abgeordneten aus den Wahl-Kreisen besetzt.

Oft gibt es mehr gewählte Personen als Sitze im Stadtrat.

Dann bekommen nur Wahl-Kreise mit den meisten Stimmen einen Sitz in der Fraktion.

Alle anderen gehen leer aus.

3. Schritt

Welche Abgeordneten gehören zu den Fraktionen.

Die Abgeordneten mit den meisten Stimmen gewinnen.

Die Abgeordneten haben einen Platz auf der Wahl-Liste.

Zum Beispiel:

Manchmal gewinnt ein Abgeordneter oder ein Abgeordnete auf Platz 8.

Diese Person hat mehr Stimmen als eine Person auf Platz 1 oder Platz 2.

Die Person auf Platz 8 wird in den Stadtrat gewählt.

So arbeitet der Stadtrat

Der Stadtrat trifft sich regelmäßig in Stadtrats-Sitzungen.

Der Ober-Bürgermeister leitet die Sitzungen.

Die Abgeordneten treffen sich außerdem in kleinen Arbeits-Gruppen.

Die Arbeits-Gruppen treffen sich zusätzlich zu den Stadtrats-Sitzungen.

Die Arbeits-Gruppen heißen Ausschüsse.

Die Ausschüsse sind nicht nach Parteien geordnet.

Sie sind nach Themen geordnet.

Zum Beispiel der Jugendhilfe-Ausschuss.

Der Jugendhilfe-Ausschuss ist die Interessen-Vertretung für junge Menschen.

Der Jugendhilfe-Ausschuss beschließt Projekte für junge Menschen.

Nach den Treffen der Ausschüsse werden die Projekte dem Stadtrat vorgetragen.

Der Stadtrat bespricht die Projekte.

Dann entscheidet der Stadtrat über die Projekte.

Wer wird gewählt?

Alle Menschen sollen in Sachsen mitbestimmen.

Sie sollen bestimmen, wie sich unser Land entwickelt.

Zum Beispiel:

  • ob Kinder mit und ohne Behinderungen in die gleiche Schule gehen dürfen
  • ob Menschen mit Behinderungen in einer eigenen Wohnung leben können
  • wo Menschen mit Behinderungen arbeiten können

Sie wählen deshalb Menschen, die ihre Interessen vertreten.

Diese Menschen heißen Abgeordnete.

Die Abgeordneten entscheiden politische Fragen für die Menschen in Sachsen.

Sie werden für 5 Jahre gewählt.

Dann wird wieder neu gewählt.

Der Landtag ist die Arbeits-Stelle für die Abgeordneten.

In Sachsen sitzen im Landtag 120 Abgeordnete.

Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen Parteien.

Parteien im Landtag heißen Fraktionen.

Im Sächsischen Landtag sind jetzt 5 Fraktionen.

Bei der Bundestagswahl wählen die Bürger und Bürgerinnen den Bundestag.

Sie wählen die Abgeordneten in den Bundestag.

Die Abgeordneten sind die Menschen, die in den Bundestag gewählt werden.

Sie entscheiden im Bundestag für die Bürger und Bürgerinnen.

Alle Abgeordneten zusammen sind der Deutsche Bundestag.

Der Bundestag wird alle 4 Jahre gewählt.

In besonderen Fällen auch nach kürzerer Zeit.

Zum Beispiel, wenn die meisten Abgeordneten den Bundeskanzler nicht mehr unterstützen.

Dann kann es Neuwahlen geben.

Die Entscheidungen im Bundestag betreffen deinen Alltag

Das macht der Bundestag

Der Bundestag beschließt neue Gesetze oder ändert Gesetze, die es schon gibt.

Die Gesetze sind Regeln. Sie gelten für alle Menschen in Deutschland. Sie betreffen den Alltag.

Es gibt zum Beispiel Gesetze über Versicherungen für Kranke und Arbeitslose oder über die Mehrwertsteuer beim Einkaufen.

 

Der Bundestag genehmigt Verträge mit anderen Staaten.

Er hat zum Beispiel die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen genehmigt.

Der Bundestag entscheidet über den Haushalt, also darüber, wie viel Geld für was ausgegeben wird.

Er entscheidet zum Beispiel, wie viel Geld für neue Autobahnen oder Eisenbahnstrecken ausgegeben wird.

 

Der Bundestag kontrolliert die Bundesregierung.

Die Bundesregierung muss dem Bundestag sagen, was die Bundesregierung getan hat und was sie tun will.

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung.

 

Der Bundestag entscheidet über den Einsatz der Bundeswehr.

Was ist das Europa-Parlament?

In der EU bestimmen die Länder gemeinsam.

Manchmal haben nicht alle in der EU die gleiche Meinung.

Oder ihnen ist nicht das Gleiche wichtig.

Die Länder sprechen im Europa-Parlament darüber.

 

Im Europa-Parlament sitzen die Vertreter aller Menschen in der EU.

Die Vertreter werden alle 5 Jahre neu gewählt.

Das nennt man Europa-Wahl.

Das Europa-Parlament trifft sich in 2 Städten in Europa:

  • Straßburg
  • Brüssel

Die Europa-Wahl

Alle 5 Jahre ist die Europa-Wahl.

Bei der Wahl wählen die Menschen in der EU das Europa-Parlament neu.

 

In Deutschland war die Europa-Wahl am 9. Juni 2024.

Nicht alle EU-Länder haben den gleichen Wahl-Tag.

 

Bei der Europa-Wahl wählst du eine Partei.

 Eine Partei besteht aus vielen Menschen.

Die Menschen in einer Partei haben die gleichen Ziele.

Für diese Ziele setzt sich die Partei ein.

Im Europa-Parlament sind Parteien aus allen EU-Ländern

Einige Parteien haben die gleichen Ziele.

Diese Parteien sind im Europa-Parlament in einer Gruppe.

Die Gruppe heißt Fraktion.

Die Fraktion entscheidet zusammen.

 

Die Parteien in einer Fraktion sind aus verschiedenen Ländern.

Die Parteien aus Deutschland sitzen also nicht zusammen:

Die Parteien sitzen in der Fraktion mit den gleichen Zielen.

 

In Deutschland und Frankreich wohnen mehr Menschen als in anderen EU-Ländern.

Trotzdem sind alle Stimmen gleich wichtig.

Mit der EU-Wahl bestimmst du mit:

Welche Parteien werden im Europa-Parlament sein?

 

Wählen viele Menschen eine Partei?

 Dann wird diese Partei stark.

 

 Wer wird die stärkste Partei im Europa-Parlament?

Das bestimmst du mit deiner Stimme mit.