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Einfache Sprache

Die folgenden Texte stammen aus: "Bundestagswahl 2025 - Das Heft in einfacher Sprache" von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) sowie von Leben mit Handicaps e.V. Die Illustrationen sind von Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Darum sollst du wählen

Wählen zu dürfen ist ein Grund-Recht in Deutschland. 

Wir leben in einer Demokratie. Deshalb darfst du wählen. 

Du darfst selbst entscheiden: 

Ich möchte wählen gehen. 

Du darfst auch entscheiden: 

Ich möchte nicht wählen gehen. 

Wählen gehen ist wichtig.

Das sind einige Gründe dafür

Zum Beispiel kannst du:

  • mitentscheiden
  • politische Entscheidungen mitgestalten
  • dich für deine Themen stark machen
  • dich für deine Interessen stark machen
  • Verantwortung übernehmen
  • die Demokratie stärken

Wählen ist auch wichtig, damit andere nicht für dich entscheiden.

Du gestaltest Politik und deine Zukunft mit

Wählen ist wichtig für die Arbeit von Politiker*innen.

Du entscheidest, welche Politiker*innen gewählt werden.

Die Politiker*innen arbeiten im Bundestag in Berlin.

Diese Politiker*innen kannst du am 23. Februar 2025 wählen.

Im Bundestag entscheiden die Politiker*innen wichtige Dinge.

Diese Politiker*innen heißen Abgeordnete.

Die Abgeordneten entscheiden zum Beispiel über Regeln für unser Zusammen-Leben.

Diese Regeln betreffen uns jeden Tag. 

Du kannst mitentscheiden.

Zum Beispiel:

  • Welche Gesetze Abgeordnete beschließen sollen.
  • Wofür Geld aus Steuern ausgegeben werden soll

 

Viele Fragen betreffen vor allem junge Menschen.

Zum Beispiel wie Familien gut leben können.

Und wie wir alle gut zusammen-leben können.

Du kannst also dein Leben und deine Zukunft mitgestalten.

Deshalb ist wählen wichtig.

Bei der Bundestagswahl wählen die Bürger und Bürgerinnen den Bundestag.

Sie wählen die Abgeordneten in den Bundestag.

Die Abgeordneten sind die Menschen, die in den Bundestag gewählt werden.

Sie entscheiden im Bundestag für die Bürger und Bürgerinnen.

Alle Abgeordneten zusammen sind der Deutsche Bundestag.

Der Bundestag wird alle 4 Jahre gewählt.

In besonderen Fällen auch nach kürzerer Zeit.

Zum Beispiel, wenn die meisten Abgeordneten den Bundeskanzler nicht mehr unterstützen.

Dann kann es Neuwahlen geben.

Die Entscheidungen im Bundestag betreffen deinen Alltag

Das macht der Bundestag

Der Bundestag beschließt neue Gesetze oder ändert Gesetze, die es schon gibt.

Die Gesetze sind Regeln. Sie gelten für alle Menschen in Deutschland. Sie betreffen den Alltag.

Es gibt zum Beispiel Gesetze über Versicherungen für Kranke und Arbeitslose oder über die Mehrwertsteuer beim Einkaufen.

 

Der Bundestag genehmigt Verträge mit anderen Staaten.

Er hat zum Beispiel die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen genehmigt.

Der Bundestag entscheidet über den Haushalt, also darüber, wie viel Geld für was ausgegeben wird.

Er entscheidet zum Beispiel, wie viel Geld für neue Autobahnen oder Eisenbahnstrecken ausgegeben wird.

 

Der Bundestag kontrolliert die Bundesregierung.

Die Bundesregierung muss dem Bundestag sagen, was die Bundesregierung getan hat und was sie tun will.

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung.

 

Der Bundestag entscheidet über den Einsatz der Bundeswehr.

Du darfst wählen, wenn du

  • mindestens 18 Jahre alt bist,
  • einen deutschen Personalausweis hast,
  • mindestens 3 Monate vor der Wahl in Deutschland wohnst.

Für Deutsche, die im Ausland leben, gibt es besondere Regeln.

Bitte beachte:

  • Wählen kannst du dort, wo du deinen ersten Wohnsitz hast.
    Das ist die Adresse, die in ihrem Personalausweis steht.
    Du stehst dann im Wählerverzeichnis.
    Das ist eine Liste, auf der alle Personen stehen, die wählen dürfen.
  • Eine Person darf bei einer Bundestagswahl nur einmal wählen.

Seit 2019 dürfen auch alle behinderten Menschen wählen.

Vor dem Jahr 2019 durften zum Beispiel die Menschen nicht wählen, die in allen Angelegenheiten eine Betreuung hatten.

2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden:

Bestimmte Gruppen vom Wahlrecht auszuschließen, ist gegen das Grundgesetz.

Im Grundgesetz steht, dass Wahlen in Deutschland allgemein sind.

Das bedeutet: Alle Deutschen dürfen wählen, egal, wie viel Geld sie verdienen, welche Religion sie haben oder ob sie behindert sind.

Im Grundgesetz steht auch:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Seit 2019 dürfen also alle behinderten Menschen wählen.

Du weißt vielleicht noch nicht, welche Partei oder Person du wählen willst.

Das geht anderen Wählern und Wählerinnen auch so.

Du bestimmst selbst, wie du entscheidest.

Deswegen kannst du nichts falsch machen.

Du weißt selbst am besten, was gut für dich ist.

Das sind Gründe, sich für eine Partei oder Person zu entscheiden:

Du findest die Ziele der Partei oder Person am besten.

  • Die Partei oder die Person setzt sich für ein Thema ein,
    das dir besonders wichtig ist.
  • Oder du wählst eine Partei, weil du die Kandidaten und
    Kandidatinnen gut findest..
  • Es gibt viele Gründe, sich für oder gegen eine Partei zu entscheiden.
    Menschen können unterschiedliche Themen wichtig sein.

Vor der Wahl bekommst du eine Wahlbenachrichtigung.

Du beskommst die Wahlbenachrichtigung mit der Post geschickt.

Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.

Du kannst damit wählen gehen.

Hast du 3 Wochen vor dem Wahltag, noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen?

Melde dich dann bei deiner Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis.

Auf der Wahlbenachrichtigung stehen Informationen zu der Wahl:

Wann du wählen kannst:

Sonntag, 23. Februar 2025.

08.00 bis 18.00 Uhr

Wo du wählen kannst:

Du kannst in einem Wahllokal wählen.

Das kann zum Beispiel eine Schule, ein Kindergarten oder ein anderer Raum sein. 

Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Wählen im Wahllokal

1.

Am Tag der Wahl gehst du in dein Wahllokal.

Nehme deinen Personalausweis oder Reisepass mit.

Denke möglichst auch an deine Wahlbenachrichtigung.

Du darfst auch wählen, wenn du deine Wahlbenachrichtigung verloren hast.

Dann brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass.

2.

Im Wahllokal sitzen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer überprüfen, ob du im Wählerverzeichnis stehst.

Die Wahlhelfer können dich deshalb bitten, zum Beispiel deine Wahlbenachrichtigung, deinen Personalausweis oder Reisepass zu zeigen. 

Sie geben dir den Stimmzettel. 

3. 

Du gehst mit deinem Stimmzettel in eine Wahlkabine.

Hier machst du deine beiden Kreuze.

Wahlen sind geheim.

Nur du weißt, wen du gewählt hast.
Niemand darf zuschauen, wen du wählst.

Niemand darf überprüfen, wen du gewählt hast.

Du musst niemandem verraten, wen du gewählt hast!

4. 

Du hast deine Kreuze gemacht.

Dann faltest du den Stimmzettel.

Falte ihn so, dass keiner sehen kann, was du gewählt hast.

Die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sagen oder zeigen dir, dass du den Stimmzettel in die Wahlurne werfen darfst.

Die Wahlurne ist eine Kiste, in die alle Stimmzettel kommen.

Wie der Stimmzettel aussieht

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hast du 2 Stimmen.

Diese Stimmen heißen Erststimme und Zweitstimme.

Die Zweitstimme ist besonders wichtig.

Mit der Zweitstimme entscheidest du, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. 

Mit der Erststimme wählst du eine Person aus deinem Wahlkreis.

Für die Wahl ist Deutschland in Wahlkreise aufgeteilt.

Die Erststimme

Mit der Erststimme wählst du eine Person aus deinem Wahlkreis.

Diese Person soll einen Sitz im Bundestag bekommen.

Meistens schlagen Parteien diese Personen vor.

Für die Wahl wird Deutschland in Wahlkreise aufgeteilt.

In jedem Wahlkreis sind ungefähr gleich viele Einwohner.

In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise.

Leipzig ist in zwei Wahlkreise aufgeteil, in Nord und Süd.

Die Zweitstimme

Die Zweitstimme ist besonders wichtig.

Mit deiner Zweitstimme entscheidest du, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.

Wenn eine Partei viele Stimmen bekommt, bekommt sie auch viele Sitze.

Wenn eine Partei weniger Stimmen bekommt, bekommt sie auch weniger Sitze.

Vielleicht bist du am Wahltag im Urlaub.

Oder du hast einen Termin.

Dafür gibt es die Briefwahl.

 

Dann kannst du vor dem Wahltag wählen.

Du kannst per Post oder im Wahlamt wählen.

Du musst die Briefwahl zuerst beantragen.

Du kannst auch jemanden fragen, der dir helfen kann.

 

Fülle die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus.

Schicke die Wahlbenachrichtigung zurück an die Wahlbehörde.

Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Du kannst die Briefwahl auch im Internet beantragen

 

Die Wahlbehörde schickt dir die Unterlagen zur Wahl zu.

Dazu gehört:

  • eine Anleitung, wie Sie per Briefwahl wählen können,
  • ein Stimmzettel, auf dem Sie wählen können,
  • ein weißer Briefumschlag ohne Adresse,
  • ein roter Briefumschlag mit der Adresse der Wahlbehörde,
  • ein Wahlschein.
     

So wählst du bei der Bundestagswahl:

Auf dem Stimmzettel machst du 2 Kreuze.

Ein Kreuz ist für die Erststimme, das zweite Kreuz ist für die Zweitstimme

_____________________________________________________________________

1.

Stecke den angekreuzten Stimmzettel in den leeren weißen Briefumschlag.

So kann niemand sehen, was du gewählt hast.

2.

Unterschreibe den Wahlschein.

Deine Unterschrift bedeutet, dass du selbst gewählt hast.

Oder es bedeutet, dass jemand den Stimmzettel für dich so ausgefüllt hat, wie du es wolltest.

Es ist deine Stimme! Ihre Meinung zählt!

3.

Der unterschriebene Wahlschein und der weiße Umschlag mit dem Stimmzettel kommen in den roten Umschlag.

4.

Stecke den Umschlag in einen Postkasten.

Du brauchst keine Briefmarke. Eine Briefwahl kostet nichts.

Schicke deinen Wahlbrief spätestens 3 Tage vor der Wahl ab.

Der Brief muss bis 18 Uhr am Wahlsonntag angekommen sein.

Dann werden die Stimmen gezählt.

 

Auszählung der Stimmen

Die Wahllokale schließen um 18.00 Uhr.

Danach kannst du nicht mehr wählen.

Die Wahlzettel werden aus den Wahlurnen geholt.

Dann werden die Stimmen ausgezählt.

Im Fernsehen laufen am Abend Sendungen zur Bundestagswahl.

Dort werden Hochrechnungen gezeigt.

Eine Hochrechnung zeigt ein geschätztes Ergebnis.

Das Ergebnis verändert sich immer wieder.

Im Laufe des Abends werden immer mehr Stimmen ausgezählt.

Die Hochrechnung wird immer genauer.

Einen Tag nach der Bundestagswahl erfährst du das endgültige Ergebnis der Wahl.

Du kannst dich im Internet, im Fernsehen oder in der Zeitung informieren.

Wer in den Bundestag kommt

Es gibt 630 Sitze für Abgeordnete im Bundestag.

Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.

Hat eine Partei in Deutschland viele Stimmen, bekommt sie viele Sitze.

Parteien mit weniger Stimmen bekommen weniger Sitze.

Bei der Verteilung sind die Bundesländer wichtig.

Große Bundesländer schicken mehr Abgeordnete in den Bundestag als kleine Bundesländer.

In jedem Bundesland ist dann wichtig, wie viele Stimmen die Parteien bekommen haben.