Wie funktioniert die Bundestagswahl?
Alle vier Jahre wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Jede Bürger*in mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat das Recht zu wählen. Dabei sind drei Entscheidungen zu treffen, die wir dir im weiteren Text vorstellen:
- Möchte ich von meinem Wahlrecht Gebrauch machen?
- Will ich in einer Wahlkabine oder per Brief wählen?
- Welcher Person oder Partei gebe ich meine Stimme?
Vor der Wahl erhältst du die Wahl-Benachrichtigung, die dich berechtigt an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Die Benachrichtigung ist ein Brief oder eine Postkarte und wird mit der Post zugeschickt.
Am Wahltag, den 23. Februar, sind die Wahllokale zwischen 08 und 18 Uhr geöffnet. Du musst zum Wählen deinen Personalausweis oder Reisepass sowie die Wahl-Benachrichtigung mitbringen. Dann erhältst du deinen Stimmzettel.
Auf dem Stimmzettel kannst du zwei Kreuze setzen. Eins für einen direkten Kandidierenden aus deinem Wahlkreis und eine Stimme für eine Partei deiner Wahl. Dieses machst du entweder bei der Briefwahl zuhause oder in der Wahlkabine, in der niemand sieht, wen du wählst. Wenn du damit fertig bist, steckst du den Wahlschein in einen Wahlumschlag, verschließt diesen und wirfst ihn in die Wahlurne ein. Diese bleibt bis zum Ende der Wahl verschlossen, also bis zum 23. Februar um 18 Uhr. Dann zählen Wahlhelfer*innen die Stimmen in den Wahllokalen und aus den Briefen aus und melden sie den Wahlleiter*innen. Meist steht am nächsten Tag ein vorläufiges Endergebnis fest.
Zur Frage, warum man wählen sollte, haben wir einen extra Artikel für dich geschrieben. Hier nur ganz kurz: Der Deutsche Bundestag trifft wichtige Entscheidungen, die unser gesellschaftliches Zusammenleben regeln und jede*n von uns täglich betreffen – auch dich. Das Wahlrecht ist ein hohes demokratisches Gut und soll ermöglichen, dass du mitentscheiden kannst, welche Gesetze in unserem Land gelten, wofür Steuergelder ausgegeben werden und wer Deutschland nach außen vertritt. Dennoch ist es ein Recht, keine Pflicht. Du hast die freie Entscheidung, ob du wählen möchtest oder nicht. Unsere Empfehlung: Informiere dich, zum Beispiel auf unserer Seite, und nimm dann an der Wahl teil!
Ein paar Wochen vor der Bundestagswahl erhältst du per Post die Wahlbenachrichtigung. Mit dieser kannst du entweder eine Briefwahl beantragen oder am Wahltag, in diesem Jahr dem 23. Februar, ins Wahllokal gehen. Bei dieser Entscheidung bist du vollkommen frei, du solltest dich für das entscheiden, was angenehmer auf dich wirkt und überlegen, ob du am Wahltag Zeit für einen Gang zum Wahllokal hast. Bei der Briefwahl bekommst du die Wahlunterlagen per Post zugeschickt. Du kannst sie bis spätestens 15 Uhr am Freitag vor der Wahl beantragen und musst die Unterlagen bis zum offiziellen Ende der Wahl am Sonntag ausgefüllt zurücksenden. Genauso wie im Wahllokal erhältst du einen Wahlschein, auf dem du zwei Stimmen vergeben kannst. Wenn du deine Stimmen abgegeben hast, wirfst du den eingepackten Brief in den Briefkasten. Eine Briefmarke ist nicht nötig. Bei Übersendung per Post solltest du den Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig ankommt. In jedem Fall trägt man selbst das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.
Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag hat jede*r Wähler*in zwei wichtige Stimmen: eine Direktstimme für einen Kandidierenden im eigenen Wahlkreis und eine Listenstimme für eine Partei.
In Leipzig gibt es zwei Wahlkreise, den Norden und den Süden. Die zur Wahl stehenden Personen für die Erststimme werden meist von Parteien aufgestellt, jedoch sind auch parteiunabhängige Kandidaturen möglich. Bei der Erststimme gilt das „Winner-takes-all-Prinzip“: Die Kandidat*in mit den meisten Stimmen hat den Wahlkreis gewonnen und die Chance als direkt gewählte*r Abgeordnete*r in den Deutschen Bundestag einzuziehen – alle anderen Kandidierende gehen leer aus.
Für die Zweitstimme stehen dir im Gegensatz zur Erststimme die verschiedenen Parteien als Gesamtes zur Wahl. Man wählt hier jeweils Landeslisten und entscheidet damit, wie viel Prozent der Sitze eine Partei im Bundestag insgesamt bekommt. Vor der Bundestagswahl stellen die einzelnen Parteien diese Landeslisten mit ihren Kandidierenden auf. Die ersten fünf Kandidierenden jeder Landesliste sind auch auf dem Wahlschein abgedruckt, in Leipzig also die Landeslisten aus Sachsen. Je nach Stimmenanteil der Partei in einem Bundesland ziehen von dieser Liste unterschiedlich viele Abgeordnete in den Bundestag ein.
Die Zweitstimme gilt als die wichtigere der beiden Stimmen angesehen, weil sie die Verteilung der Sitze im Bundestag auf die verschiedenen Parteien bestimmt. Deshalb ist das Zweitstimmenergebnis auch das Ergebnis, welches ihr beispielsweise in Hochrechnungen im Fernsehen oder im Internet zu sehen bekommt.
Und wie wird aus dem Wahlergebnis jetzt der Bundestag gebildet?
Im Jahr 2023 wurde eine Änderung des Wahlrechts beschlossen. In Zukunft dürfen maximal 630 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Eine Partei darf Abgeordneten über ihre Landeslisten in den Bundestag schicken, wenn sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen deutschlandweit oder mindestens drei Direktmandate durch die Erststimmen gewinnt.
Es kann vorkommen, dass eine Partei mehr Direktmandate durch die Erststimme erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. In solchen Fällen gab es sogenannte Überhang-Mandate, wodurch mehr Abgeordnete in den Bundestag einziehen durften. Dieses System wurde mit der Reform abgeschafft – ebenso wie die Ausgleichs-Mandate, die für ein gerechtes Verhältnis der Sitze sorgten.
Das Ziel der Reform ist es, den Bundestag auf genau 630 Sitze zu begrenzen. Allerdings bedeutet das auch, dass nicht alle Direktkandidierenden, die mit der Erststimme gewählt werden, automatisch einen Sitz im Bundestag erhalten. Wahlkreisgewinner*innen erhalten nur dann einen Platz im Bundestag, wenn auch die Zweitstimmen ihrer Partei hoch genug ist. Gibt es mehr Direktmandate, als der Zweitstimmenanteil zulässt, werden die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen gestrichen. Dieser Mechanismus wird „Zweitstimmendeckung“ genannt.
Durch die Aufteilung in Erst- und Zweitstimme nennt man unser deutsches Wahlsystem „Personalisiertes Verhältniswahlrecht“. Mit der Erststimme wählt man eine Person direkt und mit der Zweitstimme bestimmt man das Verhältnis der Parteien im Bundestag. Deutschlands Wahlsystem gilt dadurch als eines der kompliziertesten, aber fairsten Wahlsysteme der Welt.