Stadtrat einfach erklärt
In Städten oder Gemeinden können die Bürger*innen Entscheidungen treffen. Da nicht immer alle gefragt werden können, wählen sie eine politische Vertretung. Diese bilden den Stadtrat, Ortschaftsrat und Stadtbezirksbeirat. Der Stadtrat ist das wichtigste politische Gremium unserer Stadt und wird alle fünf Jahre gewählt. Der Stadtrat besteht aus den Stadtratsmitgliedern oder Abgeordneten sowie dem Oberbürgermeister. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Bürger*innen zu vertreten und Entscheidungen für das Gemeinwohl der Stadt zu treffen.
Neben dem Stadtrat gibt es Ortschaftsräte, Stadtbezirksbeiräte, den Oberbürgermeister und acht weitere Bürgermeister*innen. Der Oberbürgermeister ist der Vorsitzende des Stadtrats und leitet mit den beigeordneten Bürgermeister*innen und der Verwaltung die täglichen Geschäfte der Stadt.
Der Stadtrat ist das höchste Gremium der Bürger*innen und darf mitbestimmen, eigene Entscheidungen treffen und über den Haushalt bestimmen, also die Einnahmen und Ausgaben der Stadt.
Neben dem Stadtrat gibt es noch 14 Ortschaftsräte und 10 Stadtbezirksbeiräte. Diese sollen die Interessen der Bürger*innen direkt vor Ort vertreten. Ortschaften sind damit die kleinste politische Einheit in Deutschland. Das heißt, bei allen Themen, die eine Ortschaft oder einen Stadtbezirk betreffen, müssen der Stadtrat und die Stadtverwaltung von Leipzig die Interessen und Empfehlungen des Ortschaftsrates oder Stadtbezirksbeirates berücksichtigen. Erst danach darf eine Entscheidung getroffen werden.
Die Entscheidung über den Haushalt der Stadt Leipzig, also die Einnahmen und Ausgaben, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Stadtrates. Hier wird entschieden, wie viele Angestellte es in der Verwaltung gibt, welche Schulen saniert werden oder wie viel Geld es für die Jugendarbeit gibt. Der Haushalt wird alle zwei Jahre neu diskutiert, er ist somit ein Doppel-Haushalt. Die neuen Verhandlungen zum Doppel-Haushalt beginnen in diesem Jahr, also gleichzeitig zur Kommunalwahl.
Unsere kommunale Ebene, also die Politik in der Stadt Leipzig, ist etwas Besonderes. Eine Stadt kann alle Aufgaben freiwillig übernehmen, solange dies durch ein Gesetz nicht ausgeschlossen ist. Dies wird Allzuständigkeit genannt und sind Aufgaben wie die Förderung von Tourismus oder der Wirtschaftsförderung. Neben den freiwilligen Aufgaben gibt es welche, die Pflichtaufgaben oder Weisungsaufgaben genannt werden. Hier darf sich eine Stadt nicht aussuchen, ob sie die Aufgabe übernimmt, aber selbst entscheiden, wie sie das umsetzen möchte. Hierzu zählen die Jugendhilfe und Jugendarbeit oder aber die Schulsanierung.
Der Stadtrat ist anders als der Bundestag oder der Landtag kein Parlament, weil sie keine Gesetze verabschieden dürfen. Der Stadtrat darf aber Grundsätze für die Verwaltung, Verordnungen und Richtlinien erlassen, die für die ganze Stadt gelten. Davon gibt es heute 44 Stück, zum Beispiel für den Winterdienst oder für die Abwasserleitungen in der Stadt Leipzig.
Die Mitglieder des Stadtrates werden von den Bürger*innen der Stadt gewählt. Das geschieht in den Kommunalwahlen, auch Stadtratswahlen genannt. In der Stadt Leipzig besteht der Stadtrat aus 70 Personen. Neben den Parteien dürfen auch Wählervereinigungen zur Wahl antreten. Das sind Gruppen, die keiner Parteien angehören. Die Abgeordneten im Stadtrat schließen sich zu Fraktionen zusammen, die meist die gleiche politische Ausrichtung haben. In den Fraktionen werden Strategien diskutiert und Positionen abgestimmt.
Die Sitzverteilung im Stadtrat erfolgt in drei Schritten
Erstens: Die Entscheidung, wie viele Abgeordnete eine Partei erhält. Es werden je nach Stimmenanzahl in der gesamten Stadt die 70 Sitze unter den gewählten Parteien und Wählervereinigungen aufgeteilt. Daraus ergeben sich die Größen der Parteien im Stadtrat.
Zweitens: Die Aufteilung der Wahlkreise in den Fraktionen. Je nachdem wie viele Sitze eine Fraktion hat, werden diese mit den einzelnen Kandidierenden aus den Wahlkreisen besetzt. In Leipzig gibt es 10 Wahlkreise. Oft haben die Fraktionen aber nicht genügend Sitze, also weniger als 10. In diesem Fall erhalten nur die Wahlkreise einen Sitz in der Fraktion, die insgesamt am meisten Stimmen erhalten haben. Alle anderen gehen leer aus.
Drittens: Welche Politiker*innen zu den Fraktionen gehören. Die Politiker*innen mit den meisten Stimmen gewinnen. Du hast für die Kommunalwahl drei Stimmen. Die kannst du entweder einer Person, drei unterschiedlichen Personen oder einer Partei geben. Es ist also nicht entscheidend welchen Platz auf einer Wahlliste eine Person hat, sondern welche am meisten Stimmen erhält. So kann eine Person auf Platz 8 die meisten Stimmen erhalten und überholt Platz 1 oder 2.
Der Stadtrat kommt regelmäßig in Stadtratssitzungen zusammen. Der Oberbürgermeister leitet die Sitzungen. Alle Abgeordneten im Stadtrat sind ehrenamtlich tätig und machen dies in ihrer Freizeit. Die Bürgermeister*innen erfüllen ihre Aufgaben als Beruf.
Die Abgeordneten treffen sich zusätzlich zu den Stadtratssitzungen in kleinen Arbeitsgruppen, den Ausschüssen. Diese sind nicht nach Parteien geordnet, sondern nach Themen. Ein Beispiel ist der Jugendhilfeausschuss als beschließender Ausschuss für die Interessensvertretung junger Menschen. Nach den Ausschüssen werden die Projekte im Stadtrat vorgetragen und werden dort mit allen Abgeordneten diskutiert und abgestimmt.