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Europaparlament einfach erklärt

Das Europaparlament ist das demokratisch gewählte Parlament der Europäischen Union (EU) und wird alle fünf Jahre gewählt. Das Parlament trifft sich in Straßburg und Brüssel. Straßburg ist eine Stadt in Frankreich, Brüssel ist die Hauptstadt von Belgien. Es ist das einzige Gremium der EU, das direkt von den Bürger*innen gewählt wird.

Die EU ist sehr groß und vielfältig. Daher entscheiden nicht Parteien oder Personen allein über die Politik, sondern drei Gremien. Das Parlament, der Rat der Europäischen Union und die EU-Kommission.

Gemeinsam werden Gesetze beschlossen, die Fördermittel verteilt und unsere Interessen als Bürger*innen in Europa in der Welt vertreten. Insgesamt ist das Europaparlament ein wichtiger Bestandteil der EU und trägt dazu bei, die europäische Integration voranzutreiben und die Demokratie in Europa zu stärken.

Das Europaparlament besteht aus Abgeordneten, die direkt von den Bürger*innen der EU-Mitgliedstaaten gewählt werden. Die Anzahl der Abgeordneten eines EU-Landes richtet sich nach seiner Bevölkerungsgröße. Deutschland ist in der EU das Land mit der größten Bevölkerung und daher mit den meisten Abgeordneten vertreten.

Die Sitzverteilung im Parlament erfolgt nach einem komplizierten System, bei dem größere Staaten grundsätzlich mehr Abgeordnete als kleinere Staaten erhalten. Allerdings haben kleinere Staaten mehr Abgeordnete pro Einwohner*innen als größere Staaten. Dies ist anders als bei vielen nationalen Wahlen, bei denen die Sitzverteilung oft ausschließlich nach dem Stimmenanteil der Parteien, unabhängig von der Größe der Länder, angewandt wird.

Das Europaparlament hat vier Hauptaufgaben, die im Artikel 14 des EU-Vertrages beschrieben sind:

Gesetzgebungsfunktion: Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union verhandelt, berät und beschließt das Parlament Gesetze, Richtlinien oder Verordnungen auf europäischer Ebene. Allerdings darf das Parlament keine eigenen Gesetze vorschlagen. Das darf nur die EU-Kommission. Wäre die EU ein Staat, wäre die EU-Kommission vergleichbar mit einer Regierung.

Haushaltsfunktion: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union entscheiden gemeinsam über den Haushalt der EU, also über die Einnahmen und Ausgaben. Hierfür erhält das Parlament einen Haushaltsentwurf, zu den es einen eigenen Standpunkt entwickelt, Änderungen vorschlägt und den Haushalt beschließt.

Kontrollfunktion: Es gibt mehrere Organe in der EU. Das Parlament arbeitet dabei sehr eng mit dem Rat der Europäischen Union und der EU-Kommission zusammen. Das Parlament darf dabei den Rat und die Kommission kontrollieren. Hierfür hat das Parlament ein Fragerecht, kann sich etwas berichten lassen oder sogar Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen, wenn etwas schiefläuft.

Ein wichtiges Mittel für die Kontrolle ist das Misstrauensvotum gegenüber der EU-Kommission. Wenn das Parlament der Kommission das Misstrauen ausspricht, dann muss die gesamte Kommission geschlossen ihr Amt niederlegen.

Wahlfunktion: Das Parlament wählt die EU-Kommission und die Kommissionspräsident*innen. Dabei kann es nur die Kommission als Ganzes annehmen oder ablehnen, nicht einzelne Mitglieder.

Das Europaparlament tagt regelmäßig in Plenarsitzungen, in denen wichtige Entscheidungen getroffen werden. Diese Sitzungen sind öffentlich und können live im Internet verfolgt werden. Die Abgeordneten arbeiten auch in Ausschüssen und Fraktionen zusammen, um spezifische Themen zu diskutieren und Gesetzesentwürfe vorzubereiten.

Das Europaparlament bemüht sich um eine enge Zusammenarbeit mit den Bürger*innen der EU. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, wie öffentliche Anhörungen, Petitionen und Veranstaltungen. Zudem informiert das Europaparlament regelmäßig über seine Arbeit und Entscheidungen.