Bundestag einfach erklärt
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland und tagt im Reichstagsgebäude in Berlin. Die Mitglieder des Bundestages, die Abgeordneten, werden aller vier Jahre von der deutschen Bevölkerung gewählt.
Der Bundestag ist verantwortlich für wichtige Entscheidungen und Gesetze, die das Leben der Menschen in ganz Deutschland beeinflussen. Diese Aufgaben werden den Abgeordneten durch das Grundgesetz aufgetragen
Gesetzgebungsfunktion: Der Bundestag berät und beschließt neue Gesetze, die für alle Bürger*innen in Deutschland gelten. Außerdem werden bestehende Gesetze geändert. Mit dieser Aufgabe verbringen die Abgeordneten den Großteil ihrer Zeit.
Regierung wählen: Der Bundestag wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, also die oder den Regierungschef*in in Deutschland. Diese Person ernennt dann die Bundesminister*innen.
Kontrollfunktion: Der Bundestag kontrolliert die Arbeit der Bundesregierung, indem die Abgeordneten Fragen an die Regierung stellen, die Regierungsarbeit kritisch begleiten und Untersuchungsausschüsse einberufen können. Außerdem beschließt der Bundestag jedes Jahr einen Haushaltsplan, an dem die Regierung ihre Arbeit ausrichten muss.
Debatten und Diskussionen: Im Bundestag finden Debatten und Diskussionen über aktuelle und wichtige Themen statt. Hier können die Abgeordneten ihre Meinungen austauschen, verschiedene Standpunkte vertreten und Lösungen für Probleme finden.
Die Arbeit im Bundestag ist Teamarbeit. Die Arbeit erfolgt in verschiedenen Gremien wie Ausschüssen und Fraktionen. Die Abgeordneten schließen sich zu Fraktionen zusammen, die in der Regel ihrer Partei entsprechen. So kommen beispielsweise alle SPD-Abgeordneten in der SPD-Fraktion zusammen.
Aus den Fraktionen treffen sich dann Fachpolitiker*innen in den Ausschüssen. Beispielsweise wird im Finanzausschuss über den Haushaltsplan beraten. Je mehr Mitglieder einer Fraktion angehören, desto mehr Abgeordnete schickt sie in alle Ausschüsse.
Wie der Bundestag arbeitet, zeigt sich auch an seinem Zeitplan: Die Abgeordneten haben regelmäßig sogenannte Sitzungswochen, in denen sie in Berlin tagen. Zwischen den Sitzungswochen kümmern sie sich um die Anliegen ihrer Wähler*innen in den Wahlkreisen, indem sie dort mit Bürger*innen und lokalen Einrichtungen sprechen.
In den Sitzungswochen finden in der Regel montags die Sitzungen der Arbeitsgruppen und Arbeitsgemeinschaften statt, dienstags treffen sich die Fraktionen zu ihren internen Beratungen und mittwochs bis freitags tagen die Ausschüsse und das große Plenum im Plenarsaal. In den Ausschüssen beraten die Abgeordneten zu speziellen Themen, während im Plenarsaal über Gesetze abgestimmt und aktuelle Themen diskutiert werden.