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Leichte Sprache

Die folgenden Texte wurden vom Verein Leben mit Handicaps e.V. in Leichte Sprache übersetzt und geprüft. Die Bilder sind von: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers.

Wählen zu dürfen ist ein Grund-Recht in Deutschland.

Wir leben in einer Demokratie.

Deshalb darfst du wählen.

Du darfst selbst entscheiden:

Ich möchte wählen gehen.

Du darfst auch entscheiden:

Ich möchte nicht wählen gehen. 

Wählen gehen ist wichtig

Das sind einige Gründe dafür

Zum Beispiel kannst du:

  • mitentscheiden
  • politische Entscheidungen mitgestalten
  • dich für deine Themen stark machen
  • dich für deine Interessen stark machen
  • Verantwortung übernehmen
  • die Demokratie stärken

Wählen ist auch wichtig, damit andere nicht für dich entscheiden.

Du gestaltest Politik und deine Zukunft mit 

Wählen ist wichtig für die Arbeit von Politiker*innen.

Du entscheidest, welche Politiker*innen gewählt werden.

Die Politiker*innen arbeiten im Stadtrat von Leipzig.

Andere Politiker*innen arbeiten im Europa-Parlament.

Das Europa-Parlament ist in Brüssel. Brüssel ist eine Stadt in Belgien.

Im Europa-Parlament arbeiten die Politiker*innen für Europa.

Diese Politiker*innen kannst du am 9. Juni 2024 wählen.

Im Stadtrat und im Europa-Parlament entscheiden die Politiker*innen wichtige Dinge.

Diese Politiker*innen heißen Abgeordnete.

Die Abgeordneten entscheiden zum Beispiel über Regeln für unser Zusammen-Leben.

Diese Regeln betreffen uns jeden Tag.

 

Du kannst mitentscheiden.

Zum Beispiel:

  • Welche Gesetze Abgeordnete beschließen sollen.
  • Wofür Geld aus Steuern ausgegeben werden soll 

Zum Beispiel für:

  • Schulen
  • Klima-Schutz
  • mehr Möglichkeiten im Internet

Viele Fragen betreffen vor allem junge Menschen.

Zum Beispiel wie Familien gut leben können.

Und wie wir alle gut zusammen-leben können.

Vor allem der Stadtrat entscheidet über diese Fragen.

Du kannst also dein Leben und deine Zukunft mitgestalten.

Deshalb ist wählen wichtig.

Keine Partei ist ganz überzeugend

Manchmal ist keine Partei ganz überzeugend.

Deshalb gehen manchen Menschen nicht wählen.

Schau dir alle Wahl-Programme gut an.

Prüfe die Ziele von jeder Partei.

Dann kannst du entscheiden:

Diese Partei passt am besten zu mir.

Es gibt ein Programm im Internet.

Das Programm heißt:

Wahl-O-Mat

Dort kannst du deine Meinung eingeben.

Dann zeigt dir der Wahl-O-Mat die passenden Parteien.

Hier geht es zum Wahl-O-Mat. 

Der Wahl-O-Mat ist nicht in Leichter Sprache.

Wenn gar keine Partei passt:

Du kannst selbst Politik mitgestalten.

Vielleicht gründest du eine eigene Partei.

 

Wir empfehlen dir:

Informiere dich.

Zum Beispiel hier auf dem Wahl-Portal

Gehe dann zur Wahl!

Du bist noch keine 16 Jahre alt

Nicht alle Menschen in Deutschland dürfen wählen.

Zum Beispiel:

  • Wenn die Menschen keine EU-Bürger sind. EU heißt Europäische Union
  • Bei den Kommunal-Wahlen: Wenn die Menschen noch keine 18 Jahre alt sind
  • Bei den Europa-Wahlen: Wenn die Menschen noch keine 16 Jahre alt sind.

Viele dieser Menschen zahlen Steuern.

Oder sie arbeiten ehren-amtlich in einem Verein oder im Stadt-Teil.

Diese Menschen erfüllen also ihre Pflichten.

Aber sie haben kein Wahl-Recht.

Das ist nicht gerecht.

Vielleicht bist du selbst noch unter 16 oder unter 18 Jahre alt.

Oder du hast eine andere Staats-Bürgerschaft.

Das heißt: du bist nicht in Deutschland geboren.

Schon länger wird darüber gesprochen:

Sollen auch Menschen ohne deutschen Pass wählen dürfen?

Sollen auch junge Menschen wählen dürfen?

Wir finden:

Ja, alle Menschen sollen mitbestimmen in Leipzig und Europa.

Wir setzen uns deshalb für eine Änderung im Wahl-Recht ein.

 

Wir bieten deshalb allen jungen Menschen unsere U18 Wahl an.

U18 heißt: unter 18 Jahre.

Alle Infos dazu findest du hier.

Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.

Alle 5 Jahre finden die Kommunal-Wahlen statt. 

Bei den Kommunal-Wahlen wählen wir in Leipzig: 

  • Den Stadtrat 
  • Die Ortschafts-Räte 
  • Die Stadtbezirks-Räte 

Die Kommunal-Wahlen sind am 9. Juni 2024. 

Am selben Tag sind auch die Europa-Wahlen. 

Diese Menschen dürfen bei der Kommunal-Wahl wählen: 

  • Menschen ab 18 Jahre 
  • Menschen aus der Europäischen Union 

Diese Menschen müssen seit mindestens 3 Monaten in Leipzig leben.

Der Ablauf: Kurz und knapp erklärt

Die Wahl-Benachrichtigung brauchst du. 

Damit du wählen kannst. 

Die Wahl-Benachrichtigung bekommst du mit der Post. 

Manchmal ist es ein Brief. 

Manchmal ist es eine Post-Karte. 

Die Wahl-Benachrichtigung kommt 3 Wochen vor dem Wahl-Tag.

 

Am Wahl-Tag gehst du in ein Wahl-Lokal. 

Auf der Wahl-Benachrichtigung steht dein Wahl-Lokal. 

Nur in diesem Wahl-Lokal darfst du wählen. 

In einem anderen Wahl-Lokal darfst du nicht wählen. 

Bring deinen Personal-Ausweis mit. 

Oder deinen Reise-Pass. 

Du musst auch die Wahl-Benachrichtigung mitnehmen. 

Die Wahl-Lokale sind von 8.00Uhr bis 18.00Uhr geöffnet. 

Im Wahl-Lokal

Im Wahl-Lokal bekommst du deinen Stimm-Zettel.

Auf dem Stimm-Zettel kannst du 3 Kreuze machen.

Dazu gehst du in eine Wahl-Kabine.

Dann steckst du den Stimm-Zettel in den Wahl-Umschlag.

Verschließe den Wahl-Umschlag.

Dann wirfst du den Wahl-Umschlag in die Wahl-Urne.

Brief-Wahl

Du kannst auch schon vorher bei der Brief-Wahl mitmachen.

Dann musst du nicht ins Wahl-Lokal gehen.

Du bekommst den Stimm-Zettel nach Hause geschickt.

Du bekommst:

  • Den Stimm-Zettel
  • Einen Wahl-Umschlag
  • Einen Rück-Umschlag

Mache deine Kreuze auf dem Stimm-Zettel.

Du kannst 3 Kreuze machen.

Dann steckst du den Stimm-Zettel in den Wahl-Umschlag.

Den Wahl-Umschlag steckst du in den Rück-Umschlag.

Die Brief-Wahl musst du zeitig genug machen.

Damit deine Stimme bei der Wahl mitgezählt werden kann.

Am 9. Juni 2024 ab 18.00 Uhr werden die Stimmen gezählt.

Die Wahl-Helfer*innen in den Wahl-Lokalen zählen die Stimmen.

Also alle Stimm-Zettel aus der Wahl-Urne.

Und alle Stimm-Zettel von der Brief-Wahl.


Die Ergebnisse melden die Wahl-Helfer*innen den Wahl-Leiter*innen.

Am nächsten Tag werden die Ergebnisse veröffentlicht.

Das ist das vorläufige End-Ergebnis.

Wählen ist wichtig

Du musst 3 Entscheidungen treffen:

1. Möchte ich wählen?

2. Will ich in einer Wahl-Kabine oder mit Brief-Wahl wählen?

3. Welcher Person gebe ich meine Stimme?

1. Möchte ich wählen?

Du kannst selbst entscheiden:

Möchte ich wählen?

Du hast das Recht zu wählen.

Das ist ein Grund-Recht.

Du kannst die Zukunft von Leipzig mitbestimmen.

Du kannst Leipzig mitgestalten.

Dazu musst du wählen.

Informiere dich über die Wahl-Kandidaten.

Informiere dich über die Parteien.

Jede Partei hat ein Wahl-Programm.

Manche Wahl-Programme sind in Leichter Sprache.

Auch der Wahl-O-Mat kann dir bei der Entscheidung helfen.

Den Wahl-O-Mat findest du im Internet.

Oder: Hier ist der Link.

Kommunal-Wahlen sind wichtig.

Die Politiker*innen in Leipzig bestimmen das Leben von den Menschen in Leipzig.

Zum Beispiel:

  • Welche Betriebe es in Leipzig gibt
  • Wie viel Jugend-Arbeit es in Leipzig gibt
  • Wie alle Menschen gut zusammen-leben können

Wir haben einen extra Artikel geschrieben.

Warum du wählen gehen solltest.

Hier ist der Artikel: Verlinkung

2. Will ich in einem Wahl-Lokal oder mit Brief-Wahl wählen?

3 Wochen vor der Kommunal-Wahl bekommst du deine Wahl-Benachrichtigung.  

Die Wahl-Benachrichtigung bekommst du mit der Post.

Du kannst am 9. Juni 2024 in dein Wahl-Lokal gehen.

Du kannst auch mit der Brief-Wahl wählen.

Entscheide, was für dich besser ist.

Vielleicht hast du am 9. Juni 2024 keine Zeit.

Dann kannst du vorher mit der Brief-Wahl wählen.

Die Brief-Wahl kannst du bis kurz vor der Wahl beantragen.

Du bekommst deinen Stimm-Zettel dann mit der Post.

Auf dem Stimm-Zettel kannst du 3 Kreuze machen.

Dann schickst du den Stimm-Zettel zurück.

Du brauchst keine Brief-Marke dazu.

Achte darauf, dass die Brief-Wahl rechtzeitig ankommt.

Du solltest spätestens 3 Werk-Tage vor der Wahl den Brief abschicken.

Also am Donnerstag vor der Wahl.

3. Welcher Person gebe ich meine Stimme?

Du hast 3 Stimmen.

Das heißt: du kannst 3 Kreuze machen.

Du kannst alle 3 Kreuze bei einer Person machen.

Du kannst deine 3 Kreuze auch bei unterschiedlichen Personen machen.

Du kannst deine 3 Kreuze bei einer Partei

in deinem Wahl-Kreis machen.

Du kannst auch weniger als 3 Kreuze machen.

Was nach der Wahl passiert

Nach der Wahl setzt sich der Leipziger Stadtrat neu zusammen.

Der Stadtrat besteht aus insgesamt 70 Abgeordneten und dem Ober-Bürgermeister.

Der Ober-Bürgermeister ist der Vorsitzende vom Stadtrat.

Mehr über den Stadtrat kannst du hier lesen. Verlinkung zu Stadtrat

In Städten und Gemeinden können Bürger*innen entscheiden. 

Aber es können nicht alle Menschen gefragt werden. 

Deshalb werden die Menschen in der Politik vertreten. 

Diese Vertretung gibt es in Leipzig: 

  • den Stadtrat 
  • den Ortschafts-Rat 
  • den Stadtbezirks-Beirat. 

Der Stadtrat ist am wichtigsten. 

Die Bürger*innen wählen den Stadtrat alle 5 Jahre. 

Der Stadtrat hat eine Haupt-Aufgabe. 

Er soll die Interessen der Bürger*innen vertreten. 

Der Stadtrat trifft Entscheidungen. 

Diese Entscheidungen sind für alle Bürger*innen von Leipzig gut. 

Der Stadtrat besteht aus: 

  • Abgeordnete verschiedener Parteien 
  • dem Ober-Bürgermeister

Wer in Leipzig entscheidet

Viele Menschen arbeiten in der Stadt. 

Viele Menschen treffen Entscheidungen. 

Zum Beispiel: 

  • der Stadtrat 
  • die Ortschafts-Räte 
  • die Stadtbezirks-Beiräte 
  • der Ober-Bürgermeister 
  • 8 weitere Bürgermeister 

Der Ober-Bürgermeister ist der Vorsitzende vom Stadtrat. 

Der Ober-Bürgermeister leitet die Geschäfte der Stadt Leipzig. 

Die 8 Bürgermeister helfen ihm dabei. 

Auch die Verwaltung der Stadt Leipzig hilft dem Ober-Bürgermeister. 

Der Stadtrat ist die wichtigste Vertretung der Bürger*innen. 

Der Stadtrat darf mitbestimmen. 

Der Stadtrat darf eigene Entscheidungen treffen. 

Der Stadtrat darf auch über die Einnahmen und Ausgaben von Leipzig bestimmen. 

Die Einnahmen und Ausgaben heißen auch 

Haushalt der Stadt Leipzig.

Der Haushalt ist besonders wichtig

Die wichtigste Aufgabe vom Stadtrat sind die Einnahmen und Ausgaben von Leipzig. 

Mit den Einnahmen kann der Stadtrat zum Beispiel entscheiden: 

  • Wie viele Angestellte es in der Verwaltung von Leipzig gibt. 
  • Wie viel Geld es für Schulen gibt. 
  • Wie viel Geld es für die Jugend-Arbeit gibt.

Das sind die Ausgaben. 

Über die Einnahmen und Ausgaben entscheidet der Stadtrat alle 2 Jahre. 

Das heißt: Doppel-Haushalt.

So setzt sich der Stadtrat zusammen

In der Kommunal-Wahl werden die Mitglieder vom Stadtrat gewählt. 

Kommunal-Wahlen heißen auch Stadtrats-Wahlen. 

Den Stadtrat wählen die Bürger*innen. 

Im Stadtrat von Leipzig gibt es 70 Abgeordnete. 

Die Abgeordneten sind in verschiedenen Parteien. 

In Leipzig dürfen auch Wähler-Vereinigungen gewählt werden.

Wähler-Vereinigungen sind Gruppen von Menschen. 

Diese Menschen gehören keiner Partei an. 

Die Menschen vertreten die Interessen der Stadt. 

Auch diese Menschen heißen Abgeordnete. 

Die Abgeordneten schließen sich zu Fraktionen zusammen. 

In Fraktionen arbeiten Abgeordnete von verschiedenen Parteien zusammen. 

Und die Abgeordneten aus den Wähler-Vereinigungen. 

Die Fraktionen haben das gleiche Ziel in der Politik. 

In den Fraktionen reden die Abgeordneten über die Ziele. 

Und wie diese Ziele erreicht werden können.

Die Sitze im Stadtrat

Es gibt 70 Sitze im Stadtrat von Leipzig. 

Die Fraktionen haben unterschiedlich viele Sitze. 

Die Zahl der Sitze in den Fraktionen ist abhängig von: 

Wie viele Bürger*innen eine Partei gewählt haben. 

Oder eine Person aus einer Wähler-Vereinigung. 

Danach werden die Sitze verteilt. 

Die Sitz-Verteilung im Stadtrat erfolgt in 3 Schritten:

 

1. Schritt 

Nach der Wahl wird entschieden: 

Wie viele Abgeordnete von einer Partei kommen in den Stadtrat. 

Nach der Zahl der Stimmen werden die 70 Sitze aufgeteilt. 

Daraus ergeben sich die Größen der Parteien im Stadtrat.

2. Schritt

Die Aufteilung der Wahl-Kreise in den Fraktionen. 

In Leipzig gibt es 10 Wahl-Kreise. 

Es kommt darauf an, wie viele Sitze eine Fraktion hat.

 Die Sitze werden mit Abgeordneten aus den Wahl-Kreisen besetzt. 

Oft gibt es mehr gewählte Personen als Sitze im Stadtrat. 

Dann bekommen nur Wahl-Kreise mit den meisten Stimmen einen Sitz in der Fraktion. 

Alle anderen gehen leer aus.

3. Schritt 

Welche Abgeordneten gehören zu den Fraktionen. 

Die Abgeordneten mit den meisten Stimmen gewinnen. 

Die Abgeordneten haben einen Platz auf der Wahl-Liste. 

Zum Beispiel: Manchmal gewinnt ein Abgeordneter oder ein Abgeordnete auf Platz 8. 

Diese Person hat mehr Stimmen als eine Person auf Platz 1 oder Platz 2. 

Die Person auf Platz 8 wird in den Stadtrat gewählt.

So arbeitet der Stadtrat

Der Stadtrat trifft sich regelmäßig in Stadtrats-Sitzungen. 

Der Ober-Bürgermeister leitet die Sitzungen. 

Die Abgeordneten treffen sich außerdem in kleinen Arbeits-Gruppen. 

Die Arbeits-Gruppen treffen sich zusätzlich zu den Stadtrats-Sitzungen. 

Die Arbeits-Gruppen heißen Ausschüsse. 

Die Ausschüsse sind nicht nach Parteien geordnet. 

Sie sind nach Themen geordnet.

Zum Beispiel der Jugendhilfe-Ausschuss. 

Der Jugendhilfe-Ausschuss ist die Interessen-Vertretung für junge Menschen. 

Der Jugendhilfe-Ausschuss beschließt Projekte für junge Menschen. 

Nach den Treffen der Ausschüsse werden die Projekte dem Stadtrat vorgetragen. 

Der Stadtrat bespricht die Projekte. 

Dann entscheidet der Stadtrat über die Projekte.