Wie funktioniert die Bundestagswahl?
Aller vier Jahre wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Jede Bürger*in mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat das Recht zu wählen und selbst gewählt zu werden. Dabei sind vier Entscheidungen zu treffen, die wir dir im weiteren Text vorstellen möchten:
1. Möchte ich von meinem Wahlrecht Gebrauch machen?
2. Will ich in einer Wahlkabine oder per Brief wählen?
3. Welche Abgeordnete oder welcher Abgeordneter soll meinen Wahlkreis im Bundestag vertreten? (Erststimme)
4. Welcher Partei bzw. dahinterstehenden Liste gebe ich meine Stimme?
Auf dem Wahlschein setzt du zwei Kreuze. Diese machst du entweder bei der Briefwahl zuhause oder in der Wahlkabine, in der niemand sieht, wen du wählst. Wenn du damit fertig bist, steckst du den Wahlschein in einen Wahlumschlag, verschließt diesen und wirfst ihn in die Wahlurne ein. Diese bleibt bis zum Ende der Wahl verschlossen, also bis zum 26. September um 18 Uhr. Dann zählen Wahlhelfer*innen die Stimmen in den Wahllokalen und aus den Briefen aus und melden sie den Landeswahlleiter*innen. Meist steht am nächsten Tag ein vorläufiges Endergebnis fest.
Zur Frage, warum man wählen sollte, haben wir einen extra Artikel für dich geschrieben. Hier nur ganz kurz: Der deutsche Bundestag trifft wichtige Entscheidungen, die unser gesellschaftliches Zusammenleben regeln und jede*n von uns täglich betreffen – auch dich. Das Wahlrecht ist ein hohes demokratisches Gut und soll ermöglichen, dass du mitentscheiden kannst, welche Gesetze in unserem Land gelten, wofür Steuergelder ausgegeben werden und wer Deutschland nach außen vertritt. Dennoch ist es ein Recht, keine Pflicht, was dir die freie Entscheidung lässt, ob du wählen möchtest oder nicht. Unsere Empfehlung: Informiere dich, zum Beispiel auf unserer Seite, und nimm dann an der Wahl teil!
Ein paar Wochen vor der Bundestagswahl erhältst du per Post eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser kannst du entweder eine Briefwahl beantragen oder am Wahltag, in diesem Jahr dem 26. September, ins Wahllokal gehen. Bei dieser Entscheidung bist du vollkommen frei, du solltest dich für das entscheiden, was angenehmer auf dich wirkt. Bei der Briefwahl bekommst du die Wahlunterlagen per Post zugeschickt und muss sie ausgefüllt zurücksenden. Genauso wie im Wahllokal erhältst du einen Wahlschein, auf dem du zwei Stimmen vergeben kannst: Die Erststimme und die Zweitstimme, die jeweils über die Hälfte der zu vergebenden Plätze im Bundestag entscheiden.
Mit der Erststimme wählst du eine Person aus dem Wahlkreis, in dem du wohnst. In Leipzig gibt es zwei Wahlkreise, den Norden und den Süden. Die zur Wahl stehenden Personen für die Erststimme werden meist von Parteien aufgestellt, jedoch sind auch parteiunabhängige Kandidaturen möglich. Bei der Erststimme gilt das „Winner-takes-all-Prinzip“: Die Kandidat*in mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis zieht als direkt gewählte*r Abgeordnete*r in den Deutschen Bundestag ein – unabhängig davon, wie viele Stimmen auf andere Kandidierende entfallen.
Für die Zweitstimme stehen dir im Gegensatz zur Erststimme die verschiedenen Parteien als Gesamtes zur Wahl. Man wählt hier jeweils Landeslisten und entscheidet damit, wie viel Prozent der Sitze eine Partei im Bundestag insgesamt bekommt. Vor der Bundestagwahl stellen die einzelnen Parteien diese Landeslisten mit ihren Kandidierenden auf. Die ersten fünf Kandidierenden jeder Landesliste sind auch auf dem Wahlschein abgedruckt, in Leipzig also die Landeslisten aus Sachsen. Je nach Stimmenanteil der Partei in einem Bundesland ziehen von dieser Liste unterschiedlich viele Abgeordnete in den Bundestag ein.
Die Zweitstimme wird oft als die wichtigere der beiden Stimmen angesehen, weil sie die Verteilung der Sitze im Bundestag auf die verschiedenen Parteien bestimmt. Deshalb ist das Zweitstimmenergebnis auch das Ergebnis, welches ihr beispielsweise in Hochrechnungen im Fernsehen oder im Netz zu sehen bekommt.
Und wie kommt jetzt aus dem Wahlergebnis der Bundestag zu Stande?
299 Abgeordnete sind aus den Wahlkreisen über die Erststimme in den Bundestag eingezogen, weitere 299 von den Landeslisten. Bedingung dafür, dass eine Partei Abgeordnete von ihren Landeslisten in den Bundestag entsenden kann, ist, dass sie mindestens fünf Prozent der Stimmen in ganz Deutschland oder mindestens drei Direktmandate durch die Erststimmen erhält. Es kann vorkommen, dass eine Partei bereits mehr Abgeordnete durch die Erststimme in den Bundestag schicken durfte, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis überhaupt zustehen. Dann kommt es zu Überhangmandaten, die wiederum Ausgleichsmandate mit sich bringen. Klingt kompliziert, kurz gesagt: Der Bundestag wird größer, sodass die prozentualen Anteile aus dem Zweitstimmenergebnis korrekt widergespiegelt werden.
Durch die Aufteilung in Erst- und Zweitstimme nennt man unser deutsches Wahlsystem „Personalisiertes Verhältniswahlrecht“. Man wählt eine Person mit der Erststimme und bestimmt das Verhältnis der Parteien im Bundestag mit der Zweitstimme. Deutschlands Wahlsystem gilt dadurch als eines der kompliziertesten, aber fairsten Wahlsysteme der Welt.