Wie funktioniert die Landtagswahl?
Die Landtagswahl ist ein wichtiger demokratischer Prozess, bei dem die Bürger*innen eines Bundeslandes ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Landtag wählen. Diese Wahl entscheidet darüber, wer in den nächsten Jahren im Landtag sitzen und wichtige Entscheidungen für Sachsen treffen wird.
Dabei sind drei Entscheidungen zu treffen, die wir dir im weiteren Text vorstellen möchten:
1. Möchte ich von meinem Wahlrecht Gebrauch machen?
2. Will ich in einer Wahlkabine oder per Brief wählen?
3. Welcher Person oder Partei gebe ich meine Stimme?
Vor der Wahl erhältst du die Wahl-Benachrichtigung, die dich berechtigt an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Die Benachrichtigung ist ein Brief oder eine Postkarte und wird mit der Post zugeschickt.
Am Wahltag den 01. September sind die Wahllokale zwischen 08 und 18 Uhr geöffnet. Du musst hierfür deinen Personalausweis oder Reisepass sowie die Wahl-Benachrichtigung mitbringen. Dann erhältst du deinen Stimmzettel.
Auf dem Stimmzettel kannst du zwei Kreuze setzen. Eins für einen direkten Kandidierenden aus deinem Wahlkreis und eine Stimme für eine Partei deiner Wahl. Dieses machst du entweder bei der Briefwahl zuhause oder in der Wahlkabine, in der niemand sieht, wen du wählst. Wenn du damit fertig bist, steckst du den Wahlschein in einen Wahlumschlag, verschließt diesen und wirfst ihn in die Wahlurne ein. Diese bleibt bis zum Ende der Wahl verschlossen, also bis zum 09. Juni um 18 Uhr. Dann zählen Wahlhelfer*innen die Stimmen in den Wahllokalen und aus den Briefen aus und melden sie den Wahlleiter*innen. Meist steht am nächsten Tag ein vorläufiges Endergebnis fest.
Zur Frage, warum man wählen sollte, haben wir einen extra Artikel für dich geschrieben. Hier nur ganz kurz: Der sächsische Landtag trifft wichtige Entscheidungen, die unser gesellschaftliches Zusammenleben regeln und jede*n von uns täglich betreffen – auch dich. Das Wahlrecht ist ein hohes demokratisches Gut und soll ermöglichen, dass du mitentscheiden kannst, welche Gesetze in unserem Land gelten, wofür Steuergelder ausgegeben werden und wer Sachsen nach außen vertritt. Dennoch ist es ein Recht, keine Pflicht, was dir die freie Entscheidung lässt, ob du wählen möchtest oder nicht. Unsere Empfehlung: Informiere dich, zum Beispiel auf unserer Seite, und nimm dann an der Wahl teil!
Ein paar Wochen vor der Landtagswahl erhältst du per Post deine Wahl-Benachrichtigung. Mit dieser kannst du entweder eine Briefwahl beantragen oder am Wahltag, am 01. September, ins Wahllokal gehen. Bei dieser Entscheidung bist du vollkommen frei, du solltest dich für das entscheiden, was angenehmer auf dich wirkt und überlegen, ob du am Wahltag Zeit für einen Gang zum Wahllokal hast. Bei der Briefwahl bekommst du die Wahlunterlagen per Post zugeschickt. Du kannst sie bis spätestens 18 Uhr am Freitag vor der Wahl beantragen und musst die Unterlagen bis zum offiziellen Ende der Wahl am Sonntag ausgefüllt zurücksenden. Genauso wie im Wahllokal erhältst du einen Wahlschein, auf dem du zwei Stimmen vergeben kannst. Wenn du deine Stimmen abgegeben hast, wirfst du den eingepackten Brief in den Briefkasten. Eine Briefmarke ist nicht nötig. Bei Übersendung per Post solltest du den Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig ankommt. In jedem Fall trägt man selbst das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.
Bei der Wahl zum Sächsischen Landtag hat jede*r Wähler*in zwei wichtige Stimmen: eine Direktstimme für einen Kandidierenden im eigenen Wahlkreis und eine Listenstimme für eine Partei. In Leipzig gibt es acht Wahlkreise. Die Direktstimme entscheidet darüber, welche*r Kandidat*in einen Wahlkreis gewinnt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate als Sitze aufgrund ihrer Listenstimmen erhält, entsteht ein Überhang. Um die Sitzverteilung fair zu gestalten, erhalten andere Parteien Ausgleichsmandate.
Für die Zweitstimme stehen dir im Gegensatz zur Erststimme die verschiedenen Parteien als Gesamtes zur Wahl. Man wählt hier jeweils Landeslisten und entscheidet damit, wie viel Prozent der Sitze eine Partei im Landtag insgesamt bekommt. Vor der Landtagswahl stellen die einzelnen Parteien diese Landeslisten mit ihren Kandidierenden auf. Die ersten fünf Kandidierenden jeder Landesliste sind auch auf dem Stimmzettel abgedruckt, in Leipzig also die Landeslisten aus Sachsen. Je nach Stimmenanteil der Partei in einem Bundesland ziehen von dieser Liste unterschiedlich viele Abgeordnete in den Landtag ein.
Die Zweitstimme wird oft als die wichtigere der beiden Stimmen angesehen, weil sie die Verteilung der Sitze im Landtag auf die verschiedenen Parteien bestimmt. Deshalb ist das Zweitstimmenergebnis auch das Ergebnis, welches ihr beispielsweise in Hochrechnungen im Fernsehen oder im Netz zu sehen bekommt.