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Leichte Sprache

Die folgenden Texte und Grafiken wurden zur Verfügung gestellt von:

Landes-Beauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Archivstraße 1, 01097 Dresden und Präsident des Sächsischen Landtags, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden

Wählen zu dürfen ist ein Grund-Recht in Deutschland.

Wir leben in einer Demokratie.

Deshalb darfst du wählen.

Du darfst selbst entscheiden:

Ich möchte wählen gehen.

Du darfst auch entscheiden:

Ich möchte nicht wählen gehen. 

Alle Menschen sollen in Sachsen mitbestimmen.

Sie sollen bestimmen, wie sich unser Land entwickelt.


Zum Beispiel:

  • ob Kinder mit und ohne Behinderungen
    in die gleiche Schule gehen dürfen
  • ob Menschen mit Behinderungen in einer
    eigenen Wohnung leben können
  • wo Menschen mit Behinderungen arbeiten können

Sie wählen deshalb Menschen, die ihre Interessen vertreten.

Diese Menschen heißen Abgeordnete.

Die Abgeordneten entscheiden politische Fragen für die Menschen in Sachsen.

Sie werden für 5 Jahre gewählt.

Dann wird wieder neu gewählt.

 

Der Landtag

Der Landtag ist die Arbeits-Stelle für die Abgeordneten.

In Sachsen sitzen im Landtag 120 Abgeordnete.

Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen Parteien.

Parteien im Landtag heißen Fraktionen.

Im Sächsischen Landtag sind jetzt 5 Fraktionen.

 

Wen kannst du wählen?

Du kannst eine Partei wählen.

Eine Partei ist eine Gruppe von Männern und Frauen.

Sie haben gemeinsame Ziele, wie unser Land sein soll.

Wenn viele Menschen eine Partei wählen, kommen viele Abgeordnete aus dieser Partei in den Landtag.

Diese Partei kann dann bestimmen was gemacht wird.

Es gibt viele verschiedene Parteien.

Sie alle stehen auf dem Stimm-Zettel.

Vor der Wahl stellen sich die Parteien vor.

Sie sagen, wer für ihre Partei im Landtag arbeiten soll.

Und sie sagen, was sie im Landtag machen wollen.

Manche Parteien haben Wahl-Programme in Leichter Sprache.

Frag die Parteien, ob sie ihr Wahl-Programm in Leichter Sprache haben.

Die Parteien stellen sich vor:
 

  • im Fernsehen
  • im Radio
  • in der Zeitung
  • im Internet

Sie stellen sich auch persönlich vor.

Dann reden die Kandidaten direkt mit den Menschen.

Kandidaten sind die Menschen, die Abgeordnete werden wollen

Du darfst wählen, wenn du:
 

  • am Wahl-Tag 18 Jahre alt bist oder älter,
  • einen deutschen Personal-Ausweis hast
    oder einen deutschen Pass hast, und
  • am Wahl-Tag seit 3 Monaten in Sachsen lebst oder länger.


Das heißt: Du wohnst mindestens seit dem 1. Juni 2024 in Sachsen.

Du hast für alles einen rechtlichen Betreuer?

Du darfst trotzdem wählen.

Früher war das nicht möglich.

Aber die Politiker haben das geändert.

Das ist gut.

Die Landtags-Wahl findet am
1. September 2024 statt.

Wir erklären dir auf den nächsten Seiten:

  • was eine Wahl-Benachrichtigung ist,
  • wie wählen geht,
  • wie Brief-Wahl geht.

Die Wahl-Benachrichtigung

Du bekommst vor der Wahl eine Wahl-Benachrichtigung.

Die Wahl-Benachrichtigung ist ein Brief oder eine Postkarte.

In der Wahl-Benachrichtigung steht:

  • Wann die Wahl ist.
  • Wo du wählen kannst.

Die Wahl-Benachrichtigung bekommst du 3 Wochen vor der Wahl mit der Post geschickt.

Du musst die Wahl-Benachrichtigung bis spätestens 11. August 2024 in deinem Briefkasten haben.

Du hast eine Wahl-Benachrichtigung bekommen.

Dann stehst du im Wähler-Verzeichnis.

Du darfst also wählen.

Du hast keine Wahl-Benachrichtigung bekommen:

Frage im Wahl-Amt nach.

Das musst du bis zum 16. August 2024 machen.

Das Wahl-Amt ist meistens im Rathaus.

Oder im Bürger-Amt.

In Sachsen leben viele Sorben.

Die Sorben sind Menschen mit einer eigenen Sprache.

Deshalb bekommen sie die Wahl-Benachrichtigung in deutscher und in sorbischer Sprache.

So sieht die Wahl-Benachrichtigung aus:

 

Die Wahl-Benachrichtigung gibt es nicht in Leichter Sprache.

 

So wählst du

Am 1. September 2024 ist Wahl-Tag.

Das ist ein Sonntag.

Am Wahl-Tag gehst du in den Wahl-Raum.

Wo das ist, steht auf deiner Wahl-Benachrichtigung.

Der Wahl-Raum ist oft im Rathaus oder in einer Schule.

Du darfst von 8 bis 18 Uhr im Wahl-Raum wählen.

Du musst deine Wahl-Benachrichtigung zur Wahl mitbringen und im Wahl-Raum vorzeigen.

Auf Verlangen vielleicht auch deinen Personal-Ausweis.

Oder deinen Reise-Pass.

Im Wahl-Raum bekommst du einen Stimm-Zettel.

Darauf stehen alle Personen und alle Parteien, die du wählen kannst.

Mit dem Stimm-Zettel gehst du in die Wahl-Kabine.

Die Wahl-Kabine steht im Wahl-Raum.

Sie ist meist ein Tisch mit Wänden rundherum.

Niemand soll sehen, wen du wählst.

Denn die Wahl ist geheim.

Du kannst dir aber gerne helfen lassen.

Zum Beispiel von einem Menschen, dem du vertraust.

Oder einem Wahl-Helfer.

Du kannst dir den Stimm-Zettel vorlesen lassen.

Oder du lässt dir beim Ankreuzen helfen.

Wichtig: Nur du entscheidest, wen du wählen willst.
Nicht der Wahl-Helfer!

So sieht zum Beispiel ein Stimm-Zettel aus:

Wichtig: Auf dem Stimm-Zettel darfst du nur zwei Kreuze machen!

Du darfst nichts auf den Stimm-Zettel schreiben!

Sonst ist dein Stimm-Zettel ungültig.

Ein Kreuz machst du bei der Person, die du wählen willst.

Das ist deine Direkt-Stimme.

Die Person wählst du für deinen Wahl-Kreis.

Das ist das Gebiet, in dem du wohnst.

Zum Beispiel dein Dorf.

Oder deine Stadt. Oder dein Stadt-Teil.

Die Person mit den meisten Stimmen arbeitet dann für deinen Wahl-Kreis im Landtag.

Das 2. Kreuz machst du bei der Partei, die du wählen willst.

Das ist deine Listen-Stimme.

Die Partei wählst du für ganz Sachsen.

Mit deiner Direkt-Stimme wählst du die Person.

Mit deiner Listen-Stimme kannst du auch die Partei von dieser Person wählen.

Du kannst aber auch eine andere Partei wählen.

Du hast die zwei Kreuze auf dem Stimm-Zettel gemacht.

Dann faltest du den Stimm-Zettel zusammen.

Niemand darf deine Kreuze sehen.

Mit dem gefalteten Stimm-Zettel gehst du von der Wahl-Kabine zur Wahl-Urne.

An der Wahl-Urne musst du noch einmal deine Wahl-Benachrichtigung vorzeigen.

Auf Verlangen vielleicht auch deinen Personal-Ausweis.

Oder deinen Reise-Pass.

Erst danach darfst du deinen gefalteten Stimm-Zettel durch einen Schlitz in die Wahl-Urne stecken.

Dabei kannst du dir helfen lassen.

Und schon hast du gewählt!

Du kannst auch Brief-Wahl machen.

Zum Beispiel, wenn du am Wahl-Tag im Urlaub sind.

Oder wenn es für dich schwer ist, in den Wahl-Raum zu gehen.

Für die Brief-Wahl musst du einen Antrag ausfüllen.

Der Antrag ist auf der Rückseite von der Wahl-Benachrichtigung.

Du kannst dir beim Ausfüllen helfen lassen.

Wichtig: Du musst den Antrag unterschreiben.

Den Antrag schickst du an das Wahl-Amt.

Die Adresse steht auf der Wahl-Benachrichtigung.

Oder du gibst den Antrag selbst dort ab.

Für die Brief-Wahl bekommst du den Stimm-Zettel nach Hause geschickt.

Mit dem Stimm-Zettel bekommst du auch einen Brief.

Darin steht, wie du die Brief-Wahl machen musst.

Außerdem bekommst du noch einen Wahl-Schein.

So sieht der Wahl-Schein-Antrag aus:

Den Wahl-Schein-Antrag gibt es nicht in Leichter Sprache.

Du kannst dir beim Ausfüllen helfen lassen.

So sieht zum Beispiel ein Stimm-Zettel aus:

Und so wählst du zu Hause:

Du kreuzt deinen Stimm-Zettel zu Hause an.

Du darfst zwei Kreuze auf dem Stimm-Zettel machen.

Ein Kreuz machst du bei der Person, die du wählen willst.

Das ist deine Direkt-Stimme.

Die Person wählst du für deinen Wahl-Kreis.

Das ist das Gebiet, in dem du wohnst.

Zum Beispiel dein Dorf.

Oder deine Stadt. Oder dein Stadt-Teil.

Die Person mit den meisten Stimmen arbeitet dann für deinen Wahl-Kreis im Landtag.

Das 2. Kreuz machst du bei der Partei, die du wählen willst.

Das ist deine Listen-Stimme.

Die Partei wählst du für ganz Sachsen.

Mit deiner Direkt-Stimme wählst du die Person.

Mit deiner Listen-Stimme kannst du auch die Partei von dieser Person wählen.

Du kannst aber auch eine andere Partei wählen.

Wichtig: Auf dem Stimm-Zettel darfst du nur zwei Kreuze machen!

Du darfst nichts auf den Stimm-Zettel schreiben!

Sonst ist dein Stimm-Zettel ungültig.

Falte den Stimm-Zettel zusammen.

Wenn du deine Kreuze gemacht hast.

Stecke den Stimm-Zettel in den Wahl-Umschlag.

Der ist grün.

Wichtig: Auf den Wahl-Umschlag darfst du nichts
schreiben!

Zum Beispiel keinen Namen und keine Adresse.

Wichtig: Nur du entscheidest, wen du wählst.

Nicht der Helfer.

Er darf dir nur beim Ankreuzen helfen.

Und den Stimm-Zettel falten.

Und in den Umschlag stecken.

Zum Schluss unterschreibst du den Wahl-Schein.

Bitte beachten:

Jemand hat dir beim Ankreuzen geholfen:

Der Helfer muss den Wahl-Schein unterschreiben.

So sieht der Wahl-Schein aus:

Den Wahl-Schein gibt es nicht in Leichter Sprache.

Den grünen Wahl-Umschlag steckst du in den anderen Brief-Umschlag.

Das ist der Wahl-Brief.

Der ist gelb.

Den Wahl-Schein musst du auch in den gelben Brief-Umschlag stecken.

Auf dem Wahl-Brief ist eine Adresse aufgedruckt.

Dort muss der Wahl-Brief bis zum 1. September 2024 um 16 Uhr ankommen.

Du kannst den Wahl-Brief direkt dort abgeben.

Du kannst den Wahl-Brief aber auch in einen Brief-Kasten werfen.

Das solltest du bis zum 29. August 2024 machen.

Dann kommt der Brief rechtzeitig an.

Du brauchst keine Brief-Marke auf den Wahl-Brief kleben.

Die Wahl-Zeit endet am Wahl-Tag um 18 Uhr.

Im Wahl-Raum werden dann die Stimmen gezählt.

Du kannst hingehen und zusehen.

Du kannst dann aber nicht mehr wählen.

In allen Wahl-Ämtern sind die Stimmen gezählt:

Jetzt erfährst du die Wahl-Ergebnisse.

Und welche Parteien im neuen Landtag sind.

Die Wahl-Ergebnisse erfährst du:
 

  • im Fernsehen
  • im Radio
  • im Internet
  • in der Zeitung

Vor der Wahl haben die Personen und Parteien viel versprochen.

Damit sie gewählt werden.

Nach der Wahl müssen die Abgeordneten zeigen wie sie diese Versprechen halten.

Zum Beispiel: gleiche Rechte für Menschen mit und ohne Behinderungen.

Dazu haben die Abgeordneten 5 Jahre Zeit.

Dann wird wieder neu gewählt.

Die Abgeordneten arbeiten nicht nur im Landtag.

Sie sind auch viel in Sachsen unterwegs.

Zum Beispiel, um mit den Menschen in ihrem Wahl-Kreis zu sprechen.

Viele Abgeordnete haben ein Wahl-Kreis-Büro.

Viele Abgeordnete bieten Bürger-Sprech-Stunden an.

Da kannst du dem Abgeordneten sagen, was dir wichtig ist.

Du kannst dem Abgeordneten auch sagen:

Ich möchte Sie im Landtag in Dresden besuchen.

Im Landtag gibt es Führungen in Leichter Sprache.